Mit dem Dienstleistungscheck können AsylwerberInnen für arbeiten in Privatenhaushalten beauftragt werden. z.B.:

  • Putzen
  • Gartenarbeit
  • Einkaufen
  • Dienstleistungen wie Babysitten




KAUFPREIS

kauft die/der ArbeitgeberIn den Dienstleistungsscheck. Für einen Scheck im Wert von € 10,- zahlt man € 10,20. Die 20 Cent beinhalten Unfallversicherung und anteilige Verwaltungskosten. Dienstleistungsschecks sind auch in anderen Stückelungen erhältlich.

Dienstleistungsschecks kann man entweder in der Trafik oder Online kaufen.

So sieht er aus, der Dienstleistungsscheck aus der Trafik:

 

Um online Dienstleistungsschecks zu kaufen und weiterzuleiten, es es erforderlich sich auf www.dienstleistungsscheck-online.at zu registrieren.


Arbeiten

  • Österreichische StaatsbürgerInnen
  • Staatsangehörige der übrigen „EU-Staaten“ (mit Ausnahme von Kroatien), Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz
  • sowie AsylwerberInnen die seit 3 Monaten zu einem Asylverfahren zugelassen sind.



Ausfüllen

Am Dienstleistungsscheck werden von der/dem ArbeitgeberIn

  • Sozialversicherungsnummer
  • Name der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
  • Name der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
  • der Tag der Beschäftigung

eingetragen.

Bitte beachten Sie:

Einmalig - beim allerersten Mal ist auch ein "Beiblatt" zu befüllen. Dieses Beiblatt ist wichtig, denn auf diesem Beiblatt ist u.a. die Bankverbindung des Arbeitnehmers enthalten!

Für weiter Tätigkeiten (bei gleich bleibenden Arbeitgeber u. Arbeitnehmer) ist kein weiteres Beiblatt mehr erforderlich.

Zum Beiblatt geht's hier:

 
Zahlen

ENTLOHNUNG FREI VEREINBAR 

Die Bezahlung der Arbeit durch den Arbeitgeber ist mit dem Erwerb des Dienstleistungsscheck in einer Trafik bereits geschehen.

"Einlösen" muss ihn der Arbeitnehmer selbst. Dazu muss der Arbeitnehmer den befüllten Dienstleistungsscheck mit Beiblatt

 

An die

VAEB

Lessingstraße 20

8010 Graz 

 

schicken.

Diese veranlasst dann die Überweisung des Geldbetrages an die im Beiblatt angeführte Bankverbindung - an den Arbeitnehmer.

 

 Schicken Sie diesen Dienstleistungsscheck zur VAEB (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Lessingstraße 20, 8010 Graz) oder lösen Sie ihn unter www.dienstleistungsscheck-online.at ein.


Aber bitte beachten Sie die Zuverdienstgrenzen:

Für Menschen in der Grundversorgung gelten Zuverdienstgrenzen. Werden diese überschritten, so wird ein Teil der Grundversorgung einbehalten.
Für eine einzelne Person gilt eine Zuverdienstgrenze von max. € 110,00 pro Monat

Für jede  weitere Person im gemeinsamen Haushalt kommen € 80,-- hinzu. Bei einer dreiköpfige Familie sind das dann max. € 270,00 pro Monat.


Weitere Informationen:

www.dienstleistungsscheck-online.at